Du bist endlich bereit für dein Business und möchtest nun den nächsten Schritt machen? Dein Einzelunternehmen anmelden! Doch was gibt es beim Einzelunternehmen zu beachten? Was ist eigentlich ein Einzelunternehmen und was ein Kleingewerbe? Welche Schritte musst du nacheinander machen? All diese Fragen beantworte ich dir in dem folgendem Beitrag.
Was ist ein Einzelunternehmen?
Wie der Name schon sagt, zeichnet es diese Form des Unternehmens aus, dass man ein Unternehmen ohne einen Partner, also als einzelne Person gründet. Einzelunternehmen werden immer von einer natürlichen Person (also dir) gegründet. Du hast die Möglichkeit als Freiberuflerin, Kleingewerbetreibende oder aber eingetragene Kauffrau wahrgenommen zu werden. Je nach Form des Unternehmens gibt es andere gesetzliche Bestimmungen.
Bei einer Einzelunternehmung haftest du immer voll und ganz privat. Eine Beschränkung ist hier nicht möglich. Ein klarer Vorteil dieser Unternehmensform ist ganz klar die einfache Gründung im Gegensatz zu anderen Personen- oder Kapitalgesellschaften.
Wann sollte ich ein Einzelunternehmen anmelden?
Du solltest ein Einzelunternehmen gründen, wenn du ein geringes Startkapital und ein geringes Risiko hast. Auch als Freiberufler empfiehlt sich das Einzelunternehmen. Auf Grund der geringen Hürden bei der Gründung ist es mit wenig Kapital und auch ohne Notar oder Handelsregistereintrag schnell angemeldet. Vor allem für dein Online Business ist diese Unternehmensform optimal.
Was ist ein Kleingewerbe?
Sicherlich hast du schon oft das Wort “Kleingewerbe” in Verbindung mit einem Einzelunternehmen gehört. Dies bedeutet, dass du mit deinem Umsatz unter 25.000 Euro jährlich liegen musst. Du kannst dich als Kleingewerbetreibender nach §19 UstG von der Umsatzsteuer befreien lassen. Das bedeutet, dass du diese nicht regelmäßig an das Finanzamt melden musst. Auf deinen Rechnungen darfst du dann keine Umsatzsteuer ausweisen. Bei Eingangrechnungen darfst du diese allerdings auch nicht beim Finanzamt in Anzug bringen.
Das Kleingewerbe lohnt sich dann, wenn du wenige Ausgaben hast. Auch solltest du dir überlegen, wer deine Kundschaft ist? Bei B2B Kunden rate ich dir von der Umsatzsteuerbefreiung ab, da Unternehmen diese in Abzug bringen möchten.
Einzelunternehmen anmelden – die relevanten Schritte
1. Geschäftsidee finden
Ohne eine Geschäftsidee brauchst du natürlich auch kein Unternehmen anmelden. Das heißt im Klartext, wenn du deine Geschäftsidee gefunden hast, überlege dir, ob das Einzelunternehmen die richtige Form für dich ist.
2. Markanalyse durchführen
Ich empfehle dir immer vor einer Gewerbeanmeldung eine Marktanalyse durchzuführen. Vielleicht ist deine Idee super toll und innovativ, aber wenn es dafür keine potentiellen Kunden gibt, bringt es dir nichts dein Gewerbe anzumelden. Auch zu viel Konkurrenz ist oft schwer. Recherchiere genau deine Nische und deine Wunschkunden. Wenn du diese Analyse hast und Potential besteht, kannst du zum nächsten Schritt übergehen.
3. Gewerbe anmelden
Melde dein Gewerbe bei deinem Gewerbeamt vor Ort an. Dies kannst du entweder persönlich oder aber per Online Formular machen. Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung liegen bei circa. 12 € bis 50 € je nach Stadt.
Wichtig: Schreibe in deine Gewerbeanmeldung möglichst genau, was du in deinem Business machst! Dies ist zum einem wichtig für das Gewerbeamt, zum anderem für die Eingruppierung in IHK oder HWK.
4. Bankkonto eröffnen
Ich rate dir unbedingt dazu, ein geschäftliches Konto zu eröffnen. Generell solltest du von vornherein darauf achten deine privaten und geschäftlichen Finanzen zu trennen. Im Falle einer Steuerprüfung musst du sonst deine kompletten privaten Kontoauszüge offen legen. Weiterhin bietet dir die strikte Trennung Planungssicherheit für deinen Liquiditätsplan.
Es gibt viele Geschäftskonten für Einzelunternehmen die nichts kosten, daher hast du keinen Nachteil für dich und dein Unternehmen.
5. Anmeldung beim Finanzamt
Nach erfolgreicher Gewerbeanmeldung werden deine Daten an das Finanzamt übermittelt. Hierbei musst du einen Steuerlichen Fragebogen ausfüllen. Dazu gehört z.B. dein geschätzter Umsatz für das kommende Jahr und ob du von der Umsatzsteuerbefreiung gebrauch machen möchtest.
Du kannst entweder warten, bis du angeschrieben wirst (dies kann einige Zeit dauern) oder aber du nimmst es selbst in die Hand und regisitierst dein Unternehmen bei Elster. Solltest du einen Steuerberater haben, wird er die Registrierung für dich übernehmen.
Dieses Verfahren ist sehr wichtig, da du für dein Unternehmen eine separate Steuernummer zugewiesen bekommst. Diese musst du ausweisen und bei einigen Sachen angeben. Je schneller du diese hast, desto besser.
6. Anmeldung bei IHK / HWK
Die IHK und HWK sind Kammern, denen du als Gewerbetreibender in Deutschland zugewiesen wirst. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) beinhaltet dabei alle Industrie- und Handelsbetriebe, sowie z.B. ein Online Business. Die Handwerkskammer (HWK) hat im Gegensatz dazu alle Handwerksbetriebe wie z.B. Friseure, Schreiner und Dachdecker unter sich.
Im Normalfall schreibt dich die richtige Kammer nach Gewerbeanmeldung an. Jedoch solltest du immer prüfen, ob du der IHK oder HWK zugehörst. Im Zweifelsfall empfehle ich dir eine eigene Recherche und ein Telefonat mit den jeweiligen Institutionen.
7. Anmeldung der Berufsgenossenschaft
Eine Berufsgenossenschaft versichert einen unter anderem bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Es ist für alle Unternehmen eine Pflichtversicherung. Wenn du nun aber z.B. ein Einzelunternehmer im Nebenerwerb bist, kannst du dich hiervon befreien lassen.
Du bekommst bei Gewerbeanmeldung automatisch einen Brief der jeweiligen Berufsgenossenschaft zugeschickt. Fülle den Fragebogen einfach wahrheitsgetreu aus und sende diesen zurück. Bei weiteren Rückfragen ruf einfach bei der Hotline an und erkundige dich, welche Möglichkeiten du hast.
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